Das Neueste zur Königsbrücker Straße: Nichts Neues, kein Plan, kein Geld und keine Ahnung, wie und wann es weitergeht.
Gemäß Antwort auf die Anfrage AF0585/20 (siehe unten) ist ein Baustart bei der Königsbrücker Straße immer noch nicht absehbar. Aufgrund von zahlreichen Eingaben bei der Offenlage, die dann wohl schwerwiegend waren, muss die Planung erneut geändert werden. Dann müssen die Einwendungen im Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen erörtert werden. Dieser Termin steht noch nicht fest, genauso wie der Termin der sogenannten Planfeststellung, mit der dann eine Genehmigung für die Umsetzung erteilt ist. Nach der Planfeststellung soll es anderthalb Jahre dauern, bis die Ausführungsplanung erstellt ist und die Leistungen ausgeschrieben und vergeben werden können, diese Fristen sind in der Antwort nicht enthalten. Die Bauzeit wiederum beträgt zwei Jahre.
Der Verzug trifft sich allerdings sehr gut, denn gleichzeitig hat der Freistaat Sachsen die Förderung von kommunalen Straßen nach seiner Richtlinie für Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KstB) aktuell ausgesetzt. Möglicherweise werden ja ab übernächstem Jahr 2022/2023 wieder Fördermittel ausgereicht. Für die Königsbrücker Straße wäre das wichtig, denn von den Gesamtkosten in Höhe von 36 Millionen Euro sollen ein Drittel, also 12 Millionen Euro, aus den genannten Fördermitteln finanziert werden.
Dazu Stadtrat Tilo Wirtz (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau:
„Die Königsbrücker Straße wurde im Bereich der Antonstadt vor vier Jahren beschlossen und eine Genehmigung bei der Landesdirektion ist nicht absehbar, die Finanzierung darüber hinaus nicht sicher. Im Zuge der Klimadiskussion wachsen auch Stimmen, welche das Projekt in Frage stellen und es sinnlos finden, dass mehr als 120 große Bäume dem Straßenbau zum Opfer fallen sollen. Gewinnen diese Stimmen an Gewicht, wird man sich die Sanierung im Bestand ansehen müssen. Netter Nebeneffekt wäre, dass wir dann das zermürbende, bürokratische und endlose Genehmigungsverfahren bei der Landesdirektion los sind. Auf die Fördermittel können wir dann auch verzichten, weil eine Sanierung im Bestand billiger ist.
Die für alle Seiten kompromissbehaftete Sanierung der Königsbrücker Straße im Bereich der Antonstadt ist seit Jahrzehnten umstritten. Der letzte mühsame Kompromiss wurde im Juni 2016, also vor vier Jahren, im Stadtrat beschlossen. Änderungen der Rahmenbedingungen, beispielsweise die derzeit an Bedeutung gewinnende Umwelt- und Klimadebatte, könnten die Akzeptanz für den damaligen Kompromiss unterhöhlen und Überlegungen Auftrieb geben, nur im Bestand zu sanieren. »Im Bestand« bedeutet dabei, zwischen den heutigen Bordsteinen ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen und unter Erhalt von 120 teils großen und alten Bäumen. Vor allem ist eine Sanierung im Bestand die einzige Möglichkeit, überhaupt zu sanieren, wenn die Verwaltungsbürokratie nicht zu Potte kommt und die Planung nicht endlich genehmigt wird.”
Dateien: AF0585_01.pdf
Kategorien: Pressemitteilung
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