Das Verwaltungsgericht Dresden hat erneut festgestellt, dass die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz geltendes Recht verletzt. Stadträtin Annekatrin Klepsch (DIE LINKE) war mit einer Klage gegen Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) vor dem Verwaltungsgericht Dresden erfolgreich. Das Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden ist den Beteiligten jetzt zugegangen. Der Tenor des Urteils (Aktenzeichen 7 K 257/13) lautet:
"Es wird festgestellt, dass die Beklagte die Klägerin in ihrem Recht aus § 28 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. SächsGemO i. V. m. § 19 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden verletzt hat, indem sie deren schriftliche Anfrage vom 30.10.2012 mit der Nummer AF 1888/12 erst mit Schreiben vom 21.1.2013 beantwortet hat."
Annekatrin Klepsch hatte der Oberbürgermeisterin am 30.10.2012 eine schriftliche Anfrage zum Haushaltsentwurf der Verwaltungsspitze gestellt. Die Oberbürgermeisterin missachtete indes nicht nur die maximale Beantwortungsfrist von 6 Wochen, sondern behinderte die Stadträtin auf diese Weise bei der Wahrnehmung ihres Stadtratsmandats und des damit verbundenen Kontrollrechts. Denn die zum Haushaltsentwurf gestellte Anfrage wurde erst nach zwölf Wochen (am 21.01.2013) beantwortet – nachdem der Haushalt bereits am 10. Januar 2013 beschlossen worden war. Damit war die für die Haushaltberatungen erforderliche Information inzwischen nutzlos geworden.
Die Oberbürgermeisterin hat in den vergangenen Wochen bereits mehrere empfindliche Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht einstecken müssen: Zunächst war LINKE-Stadtrat Tilo Wirtz mit einer Klage gegen die Oberbürgermeisterin erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Dresden stellte fest, dass Orosz ihn in seinem Fragerecht verletzte, weil sie ihm neun Wochen lang nicht auf seine Anfrage zu Verstößen der GAGFAH gegen die Sozialcharta antwortete. Dann gab das Verwaltungsgericht Dresden einer Klage von LINKE-Stadträtin Kris Kaufmann statt und stellte fest, dass sie wegen verspäteter Anfragebeantwortung durch die Oberbürgermeisterin in ihrem Fragerecht verletzt worden ist. Kaufmann hatte wissen wollen, wie der zwischen der Stadt Dresden und der GAGFAH im vergangenen Jahr abgeschlossene Vergleich umgesetzt wird. Zuletzt stellte das Verwaltungsgericht Dresden fest, dass LINKE-Stadtrat Tilo Kießling durch die Oberbürgermeisterin in seinem Fragerecht verletzt wurde. Nach erheblichen Vertragsverletzungen der GAGFAH in der Vergangenheit wollte Kießling wissen, ob durch die Stadt Dresden neue Verstöße gegen den WOBA-Privatisierungsvertrag festgestellt worden sind. Auch die Beantwortung dieser Anfrage erfolgte unter Missachtung des geltenden Rechts verspätet. Bereits im vergangenen Jahr waren Anfragen von Kris Kaufmann und Tilo Wirtz zur GAGFAH erst beantwortet worden, nachdem sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Oberbürgermeisterin geklagt hatten. Zuvor hatte Orosz die beiden Stadträte ignoriert und auf deren Mahnungen schlicht überhaupt nicht reagiert.
Stadträtin Annekatrin Klepsch erklärt dazu:
"Die Oberbürgermeisterin hat mich durch die verspätete Beantwortung meiner Anfrage in der Ausübung meines Mandats und des damit verbundenen Kontrollrechts behindert. Ich kann meine Aufgaben als Stadträtin aber nur dann ordnungsgemäß erfüllen, wenn mir die erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich erwarte von Frau Orosz, dass sie die Rechte der Stadträtinnen und Stadträte respektiert."
LINKE-Fraktionsvorsitzender und Rechtsanwalt André Schollbach erklärt dazu:
"Die Oberbürgermeisterin ist nun bereits über einen längeren Zeitraum wiederholt durch die Missachtung geltenden Rechts in Erscheinung getreten. Frau Orosz verletzt hartnäckig die Minderheitenrechte der Stadträtinnen und Stadträte und behindert sie bei der Ausübung ihres Mandats. Dieses Verhalten ist inakzeptabel."
Kategorien: Pressemitteilung, Urteil, Klepsch
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar