Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Dresdner Stadtrat, Annekatrin Klepsch, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der deutschen Filmförderung. Große Kinoketten hatten dagegen geklagt, dass sie eine Abgabe an die Filmförderung zahlen müssen. Es geht um fast 100 Mio. Euro, die durch diese Regelung der Filmkultur zur Verfügung stehen. Bund und Länder steuern jeweils eine ähnlich große Summe bei.
Die Kinokettenbetreiber argumentierten einerseits, dass das Fördersystem der Kulturhoheit widerspreche. Zudem seien die geförderten Filme oftmals keine Publikumsrenner gewesen. Über die Filmförderung wurden z.B. 2012 fast 50 Filmproduktionen gefördert.
Für die Kinohochburg Dresden ist diese Bestätigung der Filmförderpraxis natürlich eine erfreuliche Nachricht. Die Förderung der Filmkunst wird dadurch dauerhaft gewährleistet. Und sie ist auch nötig, denn der kommerzielle Erfolg an der Kinokasse muss nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal darstellen.
Dazu erklärt LINKE-Stadträtin Annekatrin Klepsch, Mitglied im Kulturausschuss:
"Die nun bestätigte Filmförderpraxis ist auch für Dresden wirksam. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist ein gutes Signal für die Kinoszene in Dresden. Diese ist so lebendig und hochwertig wie in nur wenigen anderen deutschen Städten. Filmkunst und Kinos müssen durch die Kulturpolitik Unterstützung erfahren. Auch das international renommierte Filmfest Dresden, das Festival für Kurz- und Animationsfilm, profitiert übrigens von der Filmförderung.
Dresden sollte sich an dieser ermutigenden Entscheidung ein Beispiel nehmen und die Unterstützung der ansässigen Institutionen der Filmkunst und Kinoszene ebenfalls auf die Tagesordnung bringen."
Kategorien: Pressemitteilung, Kultur, Klepsch
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