Fast 10.000 Sanktionierte allein in Dresden: Verfassungsgericht erklärt Hartz IV-Praxis für teilweise verfassungswidrig
Quantensprung für soziale Grundrechte - so nennt es Katja Kipping. Nachdem bereits im Jahr 2015 ein Mann gegen seine Hartz IV-Sanktionen geklagt und vom Sozialgericht in Gotha Recht bekommen hatte hat nun das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Es kam gestern zu der Entscheidung, dass die Hartz IV-Sanktionen teils verfassungswidrig sind. Bisher war es dem Jobcenter möglich, die Leistungen komplett zu streichen, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dürfen die Leistungen nur noch maximal um 30 Prozent gekürzt werden.
Alleine in Dresden wurden zwischen Oktober 2017 bis September 2018 insgesamt 9316 erwerbsfähige Leistungsberechtigte sanktioniert.
LINKEN-Stadtrat Christopher Colditz, Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen, erklärt: „Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Teile der Hartz IV-Sanktionierung als verfassungswidrig zu erklären. Das ist eine klare Ansage an die menschenunwürdige Hartz IV-Politik von SPD und CDU! Trotzdem bleibt es für mich absolut unverständlich, wie es mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde zusammenpasst, dass der Staat weiterhin bis zu 30 Prozent des Existenzminimums von Hartz IV-Empfänger*innen kürzen darf.“
Übrigens: der zuständige Richter des Sozialgerichts Gotha, der den Weg für dieses Urteil ebnete, ist unser ehemaliger Bundestagsabgeordneter Jens Petermann. Danke!
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