Fast 200 Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmende und RednerInnen von PEGIDA-Versammlungen in Dresden
Eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten und LINKE-Fraktionsvorsitzenden im Dresdner Stadtrat, André Schollbach, hat jetzt ergeben, dass gegen Teilnehmende und RednerInnen von PEGIDA-Versammlungen in Dresden durch die Staatsanwaltschaft bislang 198 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. In ihrer Antwort listet die Staatsregierung sämtliche Sachverhalte, den jeweiligen Straftatbestand sowie den aktuellen Stand des Verfahrens auf.
Der Beantwortung der Kleinen Anfrage liegt eine Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden zugrunde. Denn Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen von „PEGIDA“ werden laut Staatsregierung im Polizeilichen Auskunftssystem nicht separat erfasst und können daher nicht automatisiert ausgewertet werden.
Unter den genannten 198 Ermittlungsverfahren befinden sich jeweils 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weiterhin wurden 18 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und elf Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Zudem gab es Ermittlungsverfahren wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Dazu erklärt der Dresdner Landtagsabgeordnete André Schollbach:
„Nicht nur der Anführer von PEGIDA ist ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, auch RednerInnen und Teilnehmende haben zahlreiche zum Teil schwerwiegende Straftaten begangen. Die Vielzahl an Gewaltdelikten und die große Zahl an Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verdeutlichen den demokratiefeindlichen Charakter von PEGIDA. Hier ist der demokratische Rechtsstaat gefordert. In geeigneten Fällen sollte für diese Straftaten das Instrument des beschleunigten Verfahrens gemäß § 417 StPO verstärkt angewendet werden, damit sich die Täter zügig vor Gericht verantworten müssen.“
Einige beispielhafte Sachverhalte aus der Antwort der Staatsregierung:
01.12.2014: Die Geschädigte wird von 4-5 vermummten Personen angegriffen und von einer mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Laut Angaben der Geschädigten soll es sich bei den namentlich unbekannten Beschuldigten um Teilnehmende der Demonstration „PEGIDA“ handeln, welche die Geschädigte scheinbar für eine Gegendemonstrantin gehalten haben. Die Geschädigte zieht sich ein Schädel-Hirntrauma zu und muss im Krankenhaus stationär behandelt werden.
08.12.2014: Die geschädigten Mädchen befinden sich im Rahmen des Versammlungsgeschehens „Sternmarsch“ vor dem Rathaus in Dresden. Zu diesem Zeitpunkt werden aus den Reihen einer Gruppierung von ca. 200 Personen (ehemaligen Teilnehmenden der Versammlung PEGIDA) mehrere Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände in ihre Versammlung geworfen. Bei der Explosion eines Böllers werden beide Mädchen verletzt sowie ihre Bekleidung beschädigt.
12.01.2015: Unbekannter Täter wirft aus PEGIDA-Aufzug einen unbekannten pyrotechnischen Gegenstand in Richtung der Gegendemonstranten. Durch die Explosion erleiden zwei Polizeibeamte jeweils ein Knalltrauma.
09.02.2015: Während der Versammlung der Pegida wird ein Ordner mit einem Messer und Quarzsandhandschuhen festgestellt.
23.03.2015: Bei der Pegida-Versammlung kam es wiederholt zum Zeigen des sog. Hitlergrußes durch Teilnehmende, darüber hinaus werden Möhren und Eier in Richtung von Teilnehmenden einer Gegenveranstaltung geworfen.
13.04.2015: Der Beschuldigte leistet aktiven Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen (Identitätsfeststellung). Er schlägt mit der Faust in Richtung des Kopfes eines Polizeibeamten.
19.10.2015: Der Beschuldigte wollte mit einer Gruppe Hooligans, welche sich im Verlauf als Pegida-Anhänger entpuppten, vom Schlossplatz aus über die Chiaverigasse zum Versammlungsort PEGIDA auf den Theaterplatz. Dieses Vorhaben gelang jedoch auf Grund der Voreinschätzung der Beamten an einer Polizeisperre nicht, so dass die Gruppe wieder zurück lief. In dieser Situation sprang der Beschuldigte vor den geschädigten Polizeibeamten und schlug diesem einmal mit der rechten Faust ins Gesicht.
19.10.2015: Eine Gruppe von sieben Personen wird aus einer Gruppe von 20 bis 30 teilweise vermummten und schwarz gekleideten Personen heraus körperlich angegriffen und geschlagen. Einem Geschädigten wird ein Zahn ausgeschlagen. Einer Geschädigten wird das Handy aus der Hand geschlagen, als diese die Polizei rufen wollte. Das Handy fiel auf den Boden und wurde beschädigt.
19.10.2015: Der im Rahmen des Versammlungsgeschehens anlässlich des Jahrestages der Veranstaltungen des „Pegida Fördervereins e.V.“ als ziviler Tatbeobachter eingesetzte Polizeibeamte wird durch mehrere unbekannte Täter mit dem Tode bedroht. Dabei wurde ihm durch die unbekannten Täter, welche er dem „Hooligan-Milieu“ zuordnet, aufgelauert. Nur durch Flucht auf einem Fahrrad kann er sich einem körperlichen Angriff entziehen.
14.12.2015: Der männliche Beschuldigte wird auf dem Weg zu der Versammlung „Pegida“ kontrolliert und dabei führt dieser einen Schlagstock mit Pfeffersprayfunktion mit sich.
29.02.2016: Der Beschuldigte steht am Rande der Pegida-Veranstaltung in Höhe der Spardabank und macht in deren Richtung einen sog. Hitlergruß.
02.05.2016: Beschuldigter führte als Taschenlampe getarnten Elektroschocker in der Versammlung Pegida mit sich.
18.07.2016: Im Zusammenhang mit dem Pegida Einsatzgeschehen schubst der Beschuldigte ein 10jähriges Kind, welches zusammen mit weiteren Personen ein Plakat hochhält. Dadurch stürzt das Kind und fällt auf die Hüfte und erleidet Schmerzen. Ein zweiter Beschuldigter greift eine Gegendemonstrantin an, welche stürzt und sich verletzt.
26.09.2016: Zeigen des sog. Hitlergrußes
16.10.2016: Der Beschuldigte zeigt den sog. Hitlergruß in Richtung der Teilnehmer einer Versammlung, die sich inhaltlich gegen eine PEGIDA Kundgebung richtet.
14.05.2018: Teilnehmer des PEGIDA-Aufzuges, welcher eine Hakenkreuz-Tätowierung an der Wade haben soll.
20.08.2018: Der Beschuldigte führt während der Pegida-Versammlung ein Einhandmesser sowie ein Pfefferspray bei sich.
03.09.2018: Die Beschuldigte läuft an mehreren Beamten, welche im Rahmen Pegida auf dem Neumarkt eingesetzt waren, vorbei und äußert sich volksverhetzend.
Kategorien: Pressemitteilung, Schollbach, Polizei
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