Die Albertbrücke in Dresden ist völlig marode und muss dringend saniert werden. Inzwischen musste sogar die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Straßenbahnen auf 10 km/h reduziert werden, was auch für den Autoverkehr zu Behinderungen führt.
Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion in der gestrigen Sitzung des Dresdner Stadtrates einen Eilantrag für die unverzügliche Sanierung der Albertbrücke gestellt.
Oberbürgermeisterin Orosz (CDU) verhinderte jedoch eine Behandlung des Antrags im Stadtrat. Sie erklärte, prüfen zu wollen, ob der Antrag "in einer der nächsten Stadtratssitzungen" behandelt werde. Die Oberbürgermeisterin erweckte damit den Eindruck, sie könne aus eigener Machtvollkommenheit entscheiden, ob und wann der Antrag behandelt wird. Dies ist jedoch falsch. Denn nach dem eindeutigen formulierten Antrag der Antragsteller ist der Gegenstand "Unverzüglicher Beginn der Sanierung der Albertbrücke" gemäß § 36 Absatz 5 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung spätestens zur kommenden Sitzung des Stadtrates am 26. September 2013 zu behandeln (siehe Anlage "Eilantrag_Sanierung Albertbrücke.pdf"). Diese Vorschrift ist ein wichtiges Minderheitenrecht, mit dem ein Fünftel des Stadtrates die Behandlung eines Antrages auch gegen den Willen der Oberbürgermeisterin erzwingen kann.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, André Schollbach:
"Die Oberbürgermeisterin hat zwei gravierende Fehlentscheidungen zur Albertbrücke getroffen. Die erste war ihr Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates zur zügigen Sanierung der Brücke. Die zweite Fehlentscheidung war die aktive Verhinderung einer Korrektur der von CDU, FDP und Nazis getroffenen Entscheidung zur Verschiebung der Sanierung um mindestens anderthalb Jahre. Mit diesen beiden Fehlentscheidungen blockiert Frau Orosz aktiv den Beginn der Bauarbeiten an der völlig maroden Brücke und handelt damit zum Nachteil der Stadt.
Der Antrag von LINKEN, Grünen und SPD für die unverzügliche Sanierung der Albertbrücke ist in der kommenden Sitzung des Stadtrates zu behandeln. Wir haben von unserem sich aus der Sächsischen Gemeindeordnung ergebenden Minderheitenrecht Gebraucht gemacht. Die Oberbürgermeisterin sollte dieses Recht respektieren. Es wäre sehr bedauerlich, wenn wir unser Recht auf Behandlung des Antrags zur unverzüglichen Sanierung der Albertbrücke erst mit Hilfe des Verwaltungsgerichts durchsetzen müssten."
Kategorien: Pressemitteilung, Stadtentwicklung und Bau, Albertbrücke, Schollbach
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