Grundstücksverkäufe in Hellerau: Alleingang von Vorjohann durch Antrag der LINKEN gestoppt / DIE LINKE fordert transparentes Verfahren
In der letzten Stadtratssitzung folgte der Stadtrat einem Antrag der Fraktion DIE LINKE und lehnte so mit knapper Mehrheit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Verkauf des Grundstücks Am Pfarrlehn / Karl-Liebknechtstraße in Hellerau ab.
Dazu erklärt LINKE-Stadträtin Kris Kaufmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin:
"Beim Verkauf des Grundstücks handelt es sich um kein förmliches Ausschreibungsverfahren, sondern um eine unverbindliche Abgabe von Kaufangeboten an die Stadt. Der Stadtrat folgte deshalb mit knapper Mehrheit dem Ersetzungsantrag der LINKEN und beschloss die Aufhebung der Ausschreibung (siehe Anlage). Damit machte er von seinem Recht Gebrauch, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen und dem Verkauf des Grundstücks an den Höchstbietenden nicht zuzustimmen. Diese Entscheidung mag dem einen oder anderen nicht gefallen, doch von der Regel dem Höchstbietenden den Zuschlag zu erteilen, kann durchaus begründet abgewichen werden."
Dazu heißt es in der Sächsischen Gemeindeordnung:
Veräußerung von Vermögen
(1) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände veräußern, wenn sie sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht und Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Zur Förderung der Bildung privaten Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten kann die Gemeinde bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen und Grundstücken angemessene Nachlässe gewähren.
(§ 90 SächsGemO)
Kris Kaufmann:
"Der Stadtrat ist kein Erfüllungsgehilfe der Stadtverwaltung. Hier geht es um mehr als eine rein finanzpolitische Entscheidung. Der Verwaltungsvorschlag widersetzte sich bewusst und fast schon dreist einer eindeutigen politischen Beschlusslage des Rates, nachdem Bauherrengemeinschaften bei den kommunalen Grundstücksverkäufen 'Am Pfarrlehn' und 'Altgorbitzer Ring' besonders zu berücksichtigen sind.
So hieß es in dem Ausschreibungstext explizit, dass 'bei diesen Grundstücken Interessenten entgegengekommen werden [soll], die die Gründung einer Bauherrengemeinschaft beabsichtigen' (Dresdner Amtsblatt 40/2012 Seite 17), der Rest war jedoch ein klassischer Alleingang des Finanzbürgermeisters Hartmut Vorjohann (CDU). Selbiger konnte weder einen Nachweis erbringen, dass er Kenntnis über das in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau erarbeitete Konzept der Bauherrengemeinschaft hatte, noch dass es ihn in irgendeiner Weise interessiert. DIE LINKE hält dieses unreflektierte Vorgehen der Verwaltung für überaus bedenklich und fordert eine schnelle beschlusslagenkonforme Lösung."
Kategorien: Pressemitteilung, Stadtentwicklung und Bau, Kaufmann
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