Seit Jahren machen Hebammen auf ein gravierendes Problem aufmerksam: die Kosten der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung steigen rasant, waren es im Jahr 1998 noch knapp 400 Euro Versicherungsbeitrag, sind es heute mehr als 8000 Euro. Dazu kommt eine hohe Arbeitsbelastung, Arbeitszeiten auf Abruf und rund um die Uhr, schlechte Entlohnung und mangelnde Wertschätzung. Einer aktuellen Studie zufolge planen in Sachsen mehr als die Hälfte der Hebammen ihr Angebotsspektrum auf die rentablen Bereiche zu beschränken oder gar den Beruf aufzugeben – sie können es sich schlicht nicht mehr leisten. Wenn freiberufliche Hebammen ihren Beruf aufgeben, wird die Geburtshilfe, die Vor- und Nachsorge immer mehr in die Kliniken verlagert. Die wiederum - insbesondere die Privaten – unterliegen betriebswirtschaftlichen Erwartungen, eine unkalkulierbare Dauer für eine Geburt gilt da schlicht als ineffizient. Das Ergebnis sind steigende Kaiserschnittraten, die zeitgleiche Betreuung mehrerer Geburten und entsprechende Unmöglichkeit, die Frauen während der Geburt 1:1 zu betreuen. Das führt zu noch größerer Belastung der Hebammen und natürlich der Schwangeren. Das Frauenrecht, die in § 24 SGB V gesetzlich verankerte Wahlfreiheit des Geburtsortes, wird so de facto ausgehebelt.
Diese Entwicklung ist seit Jahren bekannt und bedarf einer bundesrechtlichen Regelung. Ebenfalls seit Jahren wird in Arbeitsgruppen in den verschiedenen Ministerien beraten ohne eine Lösung zu finden. Es bedarf hier aber dringend einer politischen Klärung des Problems, diese wird ganz offensichtlich seit Jahren verweigert. So weit, so schlecht.
Die Zuständigkeit liegt eindeutig auf Bundesebene, unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist hier aber wohl kaum Besserung zu erwarten. Wir als Kommune wollen aber nicht zuschauen, wie sich die Situation zusehends verschlechtert.
Dabei stellt Dresden in Bezug auf die Geburtshilfe eine Besonderheit dar: Mit den drei hebammengeleiteten Geburtshäusern, insgesamt vier Geburtskliniken und der noch immer vorhandenen Möglichkeit, Hausgeburten von einer ortsansässigen Hebamme begleiten zu lassen, ist das Angebotsspektrum im Bundesvergleich einmalig. So ist auch die Anzahl außerklinischer Geburten in Dresden besonders hoch, im Jahr 2017 waren es insgesamt 368, davon 126 Hausgeburten. Damit ist der Anteil außerklinischer Geburten in Dresden mit ca. 4,5 % doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Das Ergebnis spiegelt sich in einer von Eltern sehr positiv eingestuften Geburtsbetreuung und in den bundesweit niedrigsten Kaiserschnittraten wider.
Die Nachfrage in den Geburtshäusern oder der Hausgeburtsbetreuung übersteigt jedoch das Angebot bei Weitem, viele Schwangere müssen aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Auch die Geburtskliniken sind mehr als ausgelastet. Die Suche nach einer Hebamme für die Betreuung während der Schwangerschaft oder nach der Geburt wird für viele Frauen immer schwieriger, oftmals müssen etliche Anfragen gestellt werden, bis eine Hebamme mit noch freien Kapazitäten gefunden ist. Doch gerade auch die Wochenbettbetreuung stellt eine unheimlich wichtige Leistung für Mütter und Familien dar und ist oft der erste Moment, an dem Probleme entdeckt werden können oder durch eine gute Betreuung gar nicht erst entstehen. Da viele Frauen aufgrund der großen Nachfrage und steigender Geburtenrate in Dresden Schwierigkeiten haben, eine Hebamme für die Nachsorge zu finden, entscheiden sich manche nach mehrfacher Ablehnung ohne Hebamme durch das Wochenbett zu gehen.
Um das abzuwenden und das aktuell noch gute Niveau dauerhaft halten zu können, haben wir gemeinsam mit den Grünen und der SPD einen Antrag auf den Weg gebracht, der vorsieht, Hebammen Zuschüsse zu zahlen für die Wochenbettbetreuung, Haus- und Beleggeburten sowie Geburten in Geburtshäusern. Damit wollen wir natürlich an der prekären Situation etwas ändern, aber vor allem auch die Wertschätzung der Arbeit der Hebammen zum Ausdruck bringen. Wir wollen Hebammen motivieren, in ihrem Beruf zu verbleiben und auch das Angebot nicht einzuschränken.
Andere Kommunen sind diesen Weg bereits gegangen und vergeben für verschiedene Leistungen Zuschüsse, so z. B. Stuttgart, Weil am Rhein und Marburg. Diesen positiven Beispielen soll Dresden folgen.
In den kommenden Wochen wird der Antrag im Sozial- und im Gesundheitsausschuss beraten und abgestimmt.
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar