29. September 2017

Hochhaus Pirnaischer Platz: Rathaus darf sich nicht zum Komplizen einer kalten Entmietung machen / Besitzer in die Pflicht nehmen

Foto: derbrauni / wikipedia

Während einer Sanierung sind laufende Mietverträge für den Vermieter lästig. Häufig versuchen unseriöse Miethaie deshalb vor einer Sanierung eine sogenannte kalte Entmietung. Durch Kappen der Versorgungsleitungen, Herbeiführung von Wasserschäden oder gar Bedrohung der Mieter sollen diese zermürbt und zur Aufgabe ihres Mietverhältnisses gebracht werden.

Während man sich dazu anderswo Angehöriger der Halb- und Unterwelt bedienen muss, stehen in Dresden, so der erste Eindruck, zu diesem Service das Stadtplanungsamt, die Bauaufsicht und das Sozialamt bereit. Die Bauaufsicht verfügt eine Nutzungsuntersagung zur Entmietung des Objektes, das Stadtplanungsamt will servil ohne Planverfahren eine weitere Erhöhung eines jetzt schon in der Stadtsilhouette nicht unproblematischen Baukörpers genehmigen, während das Sozialamt die betroffenen Mieter auffängt und dafür auch öffentliches Geld in die Hand nehmen muss.

Der ganze Vorgang gehört auf den Prüfstand. Wir wollen wissen, ob die erforderlichen temporären Brandschutzmaßnahmen verhältnismäßig sind und ob ihre Durchführung unverhältnismäßig wäre. Es kann nicht sein, dass der Hausbesitzer einerseits seinen Verpflichtungen zur Sicherheit der Mieter nicht nachkommt und dafür noch mit dem Freizug seiner Immobilie belohnt wird. Der millionenschwere Investor macht sich einen schlanken Fuß, während die Mieter und die Allgemeinheit für die Folgen einstehen.

Stadtrat Tilo Wirtz (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau:

"Wir fordern den Besitzer auf, auf dem Wege der Kulanz ohne juristische Winkelzüge die volle Verantwortung für den Zustand des Gebäudes und die resultierenden Folgen zu übernehmen. Dies umfasst die Beteiligung an der Schadensbegrenzung durch Mithilfe bei der Beschaffung von angemessenem Ersatzwohnraum, die Übernahme der Umzugskosten und auch der Folgekosten für die Mieter, die etwa aus der Anpassung von Hausrat entstehen können. Auch eine Abfindung, wie sie normalerweise in so einem Fall üblich ist, wäre in Betracht zu ziehen. Angesichts der anstehenden Millioneninvestition ist dies ein Trinkgeld, für die Betroffenen aber existenziell."

Auf Wunsch soll auch eine Fortführung des Mietverhältnisses im sanierten Objekt möglich sein. Was die gewünschte Erhöhung des Gebäudes im Zuge der Sanierung betrifft, fordern wir das Stadtplanungsamt auf, diese abzulehnen oder einem geordneten Planverfahren zuzuführen.

Kategorien: Pressemitteilung, Wirtz

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar