04. October 2017

Hochhaus Pirnaischer Platz / Soziale Härten vermeiden! / Hilfe organisieren! / Vermieter in die Pflicht nehmen!

Mit unsachgemäßen Reparaturen am Heizstrang, die – leider, leider – zur Unbenutzbarkeit der gesamten Heizungsanlage geführt haben, mit der Einrichtung eines „Musterappartements“, wobei das Haus verstaubt wird und eine übliche Staubschleuse wohl „vergessen“ wurde und mit der billigenden Inkaufnahme einer Nutzungsuntersagung durch den mutmaßlichen Hausbesitzer oder -verwalter sind eigentlich alle Zutaten einer der berüchtigten „kalten Entmietungen“ zusammen.

Die Stadt tut zwar hinsichtlich des Brandschutzes ihre Pflicht, allerdings können die sich nun ergebenden Zustände so nicht hingenommen werden. Die Mieter haben, so sie der Stadtverwaltung bekannt sind, ein Schreiben zur „Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzt vor Erlass einer Duldungsanordnung“ erhalten. Darin sind zwar einzelne Hinweise zu Beratungsmöglichkeiten enthalten, allerdings keine ausreichende Information zum Fortgang des Verfahrens. Die komplexen Folgen für das Mietvertragsverhältnis werden ausgeklammert, da die Stadt nicht zur Rechtsberatung berechtigt sei.
Auch vom Brandschutz her ist die Situation schwierig. Denn einerseits macht die Stadt Brandschutzbedenken für eine eventuelle Nutzungsuntersagung geltend, andererseits führt gerade die Sperrung der Heizung zu einer Erhöhung des Risikos einer Brandentstehung, da angesichts der Lage auf improvisierte Heizmöglichkeiten wie Heizlüfter, Radiatoren oder ähnliches zurückgegriffen werden dürfte.


Stadtrat Tilo Wirtz (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau:

„Ich erwarte von der Stadtverwaltung mehr Kreativität und mehr Vordenken. Wenn die Mieterinnen und Mieter sehr betagt, mobilitätseingeschränkt oder auf andere Weise auf Hilfe angewiesen sind, sollen die Behörden bei Erfordernis Hausbesuche in Betracht ziehen. Außerdem wäre der Hinweis wichtig, dass Bedürftigen Prozesskostenhilfe zur Beratung bei Rechtsanwälten zusteht, damit diese ihre Rechte aus ihren Mietverträgen durchsetzen können.

Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass bei Bedürftigen die Folgekosten aus der Nutzungsuntersagung auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, weil Kosten für anzupassenden Hausrat und die Umzugskosten aus Sozialleistungen beglichen werden, die sonst als Schadensersatz vom Vermieter getragen werden müssen, wenn er seinen Teil des Vertrages nicht mehr erfüllen kann. Hier ist zu prüfen, ob diese Kosten durch die Mieter an die Sozialkassen abgetreten werden können und diese dann den Vermieter in die Pflicht nehmen.

Außerdem soll die Stadt prüfen, inwiefern Kranke und Betagte, wenn sie es wollen, umgehend aus ihren kalten Wohnungen in eine menschenwürdige geheizte Unterbringung gebracht werden können. Die Situation, diese Menschen in ungeheizten Wohnungen zu wissen, ist unerträglich und macht mich wütend. Die Betroffenen sind Opfer einer Entwicklung, die der sicherlich im Warmen sitzende Besitzer zu verantworten hat, einer Verantwortung, der er nicht im Ansatz gerecht wird und auf die er zu pfeifen scheint.“


Nicht zuletzt muss vorgedacht werden, was passiert, wenn zum Zeitpunkt der Nutzungsuntersagung nicht alle Mietparteien ausgezogen sind.

Kategorien: Pressemitteilung, Wirtz

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