Kommunale Richtlinie für Sozialwohnungen: Zeit für bedarfsgerechte Standards drängt!
Die rot-grün-rote Kooperation hat sich in den letzten Wochen intensiv mit der kommunalen Richtlinie für die Förderung von Sozialwohnungen beschäftigt. Die zu Grunde liegende Landesrichtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung; sie weist aber auch im Vergleich mit den Förderrichtlinien etwa von Brandenburg und Thüringen Regelungslücken auf. So sind Mieterhöhungen nach Mietspiegel anders als in Thüringen für auskömmlich ausfinanzierten und geförderten Wohnraum innerhalb der Dauer der Sozialbindung nicht ausgeschlossen und es werden keine sozial-ökologischen Mindestanforderungen definiert. Rot-Rot-Grün verfolgt dennoch die maximale Nutzung des geringen Gestaltungsspielraumes auf kommunaler Ebene.
Laut LINKEN-Stadtrat Tilo Wirtz, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau, wird Rot-Rot-Grün deshalb der Stadtverwaltung Kriterien für eine Priorisierung der Förderung im Rahmen einer kommunalen Richtlinie mit auf den Weg geben:
„Für uns gibt es drei Grundsätze:
1. Bezahlbarer Wohnraum muss lebenswürdiges Wohnen ermöglichen. Wir werden der Verwaltung zwar kein zweites Bad, aber eine zweite Toilette ab Wohnungen für fünf Personen empfehlen.
2. Ökologische und energetische Standards dürfen nicht hinter betriebswirtschaftlichen Erwägungen des Baupreises verschwinden, sondern müssen zusammen abgewogen werden.
3. Wir wollen den Prozess der Kriterienerarbeitung zügig abschließen. Wenn wir nicht schnellstmöglich (noch vor der Sommerpause) eine kommunale Richtlinie angehen, greift die Landesrichtlinie, dann fehlen ökologische, soziale Standards. Wir wollen bedarfsgerecht bauen - nicht zuletzt für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen. Das gäbe nur eine kommunale Richtlinie her. Wer die Erarbeitung dieser wissentlich verschleppt, stellt sich gegen die Interessen vieler Dresdnerinnen und Dresdner, die händeringend bedarfsgerechten, also bezahlbaren, barrierearmen, energetisch fortschrittlichen Wohnraum suchen."
Stadtrat Wirtz weiter: "Die intensive Befassung mit der Materie legte vor allem Schwächen der Landesrichtlinie offen. Die von der CDU geführte Landesregierung macht immer noch keine Mieterpolitik, sondern ist den Vermietern zu Diensten. Das sich aus Mieterhöhungen finanzierende Casino des Immobilienmarktes wird nicht ansatzweise eingedämmt. Vielmehr wird öffentliches Geld in die Hand genommen, um denen, die mit den steigenden Mieten nicht mehr mithalten können, den Eintritt ins Casino zu subventionieren, in dem immer die Bank gewinnt. Die in der Landesrichtlinie ausdrücklich zulässigen Mieterhöhungen nach Mietspiegel könnten vor allem die Grenzen der Kosten der Unterkunft überschreiten, was die Mieterinnen und Mieter in finanzielle Probleme führen würde.“
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