Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Fraktion DIE LINKE hat daher in den vergangenen Wochen eingehend geprüft, wie die Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung für die Dresdnerinnen und Dresdner wirksam und nachhaltig gestärkt werden können. Dazu wurde im März u. a. eine gemeinsame Klausurtagung der Fraktion mit den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten der LINKEN durchgeführt.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt im Ergebnis ihrer Beratungen einen „Fünf-Punkte-Plan zur Stärkung der Demokratie in Dresden“ vor, der die folgenden Vorhaben beinhaltet:
1. Alle zehn Ortsbeiräte in der Stadt Dresden erhalten ab dem 01. Januar 2019 jeweils ein eigenes Budget in Höhe von mindestens 25 Euro je Einwohner/in und Jahr. Mit diesem Budget wird es den Ortsbeiräten ermöglicht, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben eigenständig zu entscheiden, Gestaltungskraft wirksam zu entfalten und die Lebensqualität in den Stadtteilen zu erhöhen. Der Stadtrat stellt die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel unbefristet und beginnend mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 zur Verfügung. Diese Haushaltsmittel in Höhe von derzeit rund 13 Mio. Euro sind durch den Oberbürgermeister jährlich im Haushaltsentwurf einzuplanen.
2. Sämtliche Aufgaben, die den Ortsbeiräten gemäß § 71 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung durch den Stadtrat übertragen werden können, sind ohne jede Ausnahme auf diese zu übertragen – zum Beispiel haben die Ortsbeiräte dann im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel über die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen sowie die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen im Ortsamtsbereich zu entscheiden.
3. Der Stadtrat spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass die Fehlentscheidung bei der jüngsten Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung im Sächsischen Landtag, mit welcher demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten in den Kommunen abgebaut und die stadtweite Einführung der Ortschaftsverfassung in Dresden verhindert wurde, korrigiert wird. Insbesondere soll ermöglicht werden, den Ortsbeiräten über den in der Gemeindeordnung vorgesehenen Katalog hinaus weitere Aufgaben zur selbständigen Entscheidung zu übertragen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Ortsamtsebene durchzuführen.
4. Unter der Voraussetzung der Erfüllung der unter den Ziffern 1, 2 und 3 genannten Maßnahmen werden die Ortsbeiräte nach den für die Wahl von Ortschaftsräten geltenden Vorschriften von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt.
5. Beginnend mit der Kommunalwahl im Frühjahr 2019 soll zu jeder öffentlichen Wahl in der Landeshauptstadt Dresden ein Bürgerentscheid zu einer wesentlichen für die weitere Entwicklung der Stadt bedeutenden Frage durchgeführt werden.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
„Die Städte und Gemeinden sind die Keimzellen der Demokratie. So hat es bereits das Bundesverfassungsgericht treffend formuliert. Doch in der konkreten Ausgestaltung der Demokratie gibt es noch Einiges zu verbessern. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung für die Dresdnerinnen und Dresdner wirksam und nachhaltig ausbauen. Dazu schlagen wir einen ‚Fünf-Punkte-Plan zur Stärkung der Demokratie in Dresden’ vor. Regelmäßige Bürgerentscheide, die Aufwertung der Ortsbeiräte durch Einführung eigener Budgets mit einem Gesamtvolumen von jährlich 13 Millionen Euro sowie die Übertragung von Kompetenzen und deren Direktwahl wären ein Novum und ein substanzieller Beitrag zur Stärkung der Demokratie in Dresden.“
Kategorien: Pressemitteilung, Schollbach
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