LINKE-Stadträte vor Sächsischem Oberverwaltungsgericht gegen Dresdner Oberbürgermeisterin erfolgreich / Orosz handelte rechtswidrig
Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) hat nicht ordnungsgemäß zur Sitzung des Dresdner Stadtrates am 10. Juli 2014 geladen und damit die Stadträte zum wiederholten Mal in ihren Rechten verletzt. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden ist nun auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (SächsOVG) den Argumenten der LINKEN-Stadträte Jens Matthis und Hans-Jürgen Muskulus gefolgt. Der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2014, Aktenzeichen 4 B 172/14, die Beschwerde der Oberbürgermeisterin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (VG Dresden) vom 25. Juli 2014 als unbegründet zurückgewiesen.
Bereits das VG Dresden hatte ausgeführt: „Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO kann ein Gemeinderat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Dabei handelt es sich um zwingende Verfahrensvorschriften. Beschlüsse, die unter Verstoß gegen diese Bestimmungen zustande kommen, leiden an einem erheblichen Verfahrensfehler und sind rechtswidrig.“
Die Entscheidung des VG Dresden wollte Orosz indes nicht akzeptieren und legte Beschwerde beim SächsOVG ein. Dieses wies nun die Beschwerde zurück und führte zur Begründung aus: „Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Ladung zur Stadtratssitzung am 10. Juli 2014 mit den erforderlichen Unterlagen die Antragsteller nicht innerhalb der in § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO i. V. m. § 3 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Dresden vorgesehenen Frist von sechs Tagen erreicht hat. ... Das Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer Gemeinderatssitzung unter Beifügung der für die Beratung erforderlichen Unterlagen aus § 36 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO steht dem einzelnen Gemeinderat zu (SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009 – 4 B 406/09 –, juris Rn. 27).“
Der Beschluss des SächsOVG ist unanfechtbar. Die Stadträte Jens Matthis und Hans-Jürgen Muskulus wurden sowohl vor dem Verwaltungsgericht Dresden als auch vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht durch Rechtsanwalt André Schollbach vertreten.
Dazu erklärt LINKEN-Stadtrat Hans-Jürgen Muskulus:
„Es ist schon erstaunlich, dass sich die Oberbürgermeisterin immer wieder auf ein verwaltungsrechtliches Vabanquespiel einlässt. Die einfache Fragestellung, ob die Stadträte fristgerecht eingeladen wurden, war ohne weiteres mit dem gesunden Menschenverstand zu beantworten.“
Dazu erklärt Rechtsanwalt André Schollbach:
„Die Oberbürgermeisterin ist mehrfach und eindringlich auf die Probleme und Konsequenzen der fehlerhaften Ladung zur Stadtratssitzung aufmerksam gemacht worden. Darüber ist sie in geradezu aufreizender Arroganz der Macht hinweggegangen und hat sehenden Auges rechtswidrige Ratsbeschlüsse herbeigeführt. Nun hat ihr das Sächsische Oberverwaltungsgericht zum wiederholten Mal einen gehörigen Tadel ins Klassenbuch geschrieben.“
Kategorien: Pressemitteilung, Schollbach, Muskulus
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