02. September 2013 Kris Kaufmann

LINKE-Stadträtin Kris Kaufmann mit Klage gegen Oberbürgermeisterin Orosz (CDU) vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich / OB handelt erneut rechtswidrig und verletzt Stadträtin in Fragerecht

Stadträtin Kris Kaufmann war mit einer Klage gegen Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) vor dem Verwaltungsgericht Dresden erfolgreich. Das Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden ist den Beteiligten jetzt zugegangen. Der Tenor des Urteils (Aktenzeichen 7 K 396/13) lautet:
"Es wird festgestellt, dass die Beklagte die Klägerin in ihrem Recht aus § 28 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. SächsGemO i. V. m. § 19 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden verletzt hat, indem sie deren schriftliche Anfrage vom 23.10.2012 mit der Nummer AF1874/12 erst mit Schreiben vom 10.12.2012 beantwortet hat."

Kaufmann hatte der Oberbürgermeisterin im Oktober vergangenen Jahres eine schriftliche Anfrage zur GAGFAH gestellt. Nach erheblichen Vertragsverletzungen der GAGFAH in der Vergangenheit wollte Kaufmann wissen, wie der zwischen der Stadt Dresden und der GAGFAH im vergangenen Jahr abgeschlossene Vergleich umgesetzt wird. Gemäß § 19 der Geschäftsordnung des Stadtrates müssen Anfragen spätestens innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden. Diese Frist missachtete die Oberbürgermeisterin nicht nur in diesem Fall, sondern bereits zum wiederholten Mal. Schon im vergangenen Jahr hatte Kaufmann in einem anderen Fall 19(!) Wochen auf eine Antwort der Oberbürgermeisterin zum "WOBA-Privatisierungsvertrag" warten müssen. Zudem war erst kürzlich LINKE-Stadtrat Tilo Wirtz mit einer Klage gegen die Oberbürgermeisterin erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Dresden stellte fest, dass Orosz ihn in seinem Fragerecht verletzt hat, weil sie ihm neun Wochen lang nicht auf seine Anfrage zu Verstößen der GAGFAH gegen die Sozialcharta antwortete. Der nun von dem Verwaltungsgericht entschiedene Fall (Aktenzeichen 7 K 396/13) war erneut eine eindeutige Rechtsverletzung. Die sichere Niederlage vor Augen verteidigte sich die Oberbürgermeisterin erst gar nicht, sondern erkannte den Klageanspruch an.

Stadträtin Kris Kaufmann erklärt dazu:

"Mir ist völlig unverständlich, warum ein offensichtliches Fehlverhalten immer wieder praktiziert wird und die Oberbürgermeisterin hofft, damit durchzukommen. Das ist einfach nur unprofessionell. Ich habe dies in der Vergangenheit nicht akzeptiert und werde dies auch in der Zukunft nicht hinnehmen."

LINKE-Fraktionsvorsitzender und Rechtsanwalt André Schollbach erklärt dazu:

"Die Oberbürgermeisterin ist nun bereits über einen längeren Zeitraum wiederholt durch die Missachtung geltenden Rechts in Erscheinung getreten. Frau Orosz verletzt hartnäckig die Minderheitenrechte der Stadträtinnen und Stadträte und behindert sie bei der Ausübung ihres Mandats. Dieses Verhalten ist inakzeptabel."


Kategorien: Pressemitteilung, Urteil, Kaufmann

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