16. April 2019

LINKE stellt Antrag für Begrenzung von Wohnungsmieten in bestehenden Mietverhältnissen

Die Entwicklung des Wohnungsmarktes bewegt viele Menschen. Kürzlich demonstrierten deutschlandweit zehntausende Mieterinnen und Mieter für bezahlbare Mieten. Am vergangenen Donnerstag sprach sich der Dresdner Stadtrat auf Antrag der LINKEN für die Einführung einer "Mietpreisbremse" aus. Die Mietpreisbremse gilt nach § 556d BGB für den Abschluss neuer Mietverträge.  

Die Fraktion DIE LINKE hat nun eine weitere Initiative zur Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens in Dresden gestartet und den Antrag „Mietpreise kappen! Neue Kappungsgrenzenverordnung für die Landeshauptstadt Dresden in Kraft setzen!“ gestellt. Dieses wohnungspolitische Instrument dient der Begrenzung der Wohnungsmieten in bestehenden Mietverhältnissen.  

Gemäß § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist zu bestimmen. Bei Mieterhöhungen gemäß § 558 Abs. 1 BGB darf sich die Miete in diesen Gebieten gemäß § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Nach § 558 Abs. 6 BGB ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.  

Die am 10. Juli 2015 für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden erlassene Kappungsgrenzenverordnung tritt gemäß § 2 KappGrenzVO am 30. Juni 2020 außer Kraft. Die Voraussetzungen des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB sind indes weiterhin erfüllt. In Dresden ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Bei kontinuierlich zunehmenden Haushaltszahlen und steigenden Mieten wächst der Bedarf für bezahlbaren Wohnraum weiter. Bei großer Nachfrage nach Wohnungen besteht ein geringer Leerstand. So ist der strukturelle Wohnungsleerstand kontinuierlich von 9,6 Prozent im Jahr 2005 auf 4,4 Prozent im Jahr 2010 und 1,8 Prozent im Jahr 2015 sowie 1,7 Prozent im Jahr 2017 gesunken. Innerhalb des Zeitraums von 2002 bis 2018 stiegen die Mieten in Dresden um über 35 Prozent. Für Wohnungsneubauten stiegen die Angebotsmieten laut Empirica Preisdatenbank von 6,62 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2012 um 28,4 Prozent auf 8,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2018. Im Neubau errichtete Wohnungen werden inzwischen im Mittel zu Mieten von über 10 Euro je Quadratmeter vermietet, was sich auch auf den Mittelwert aller Mieten auswirkt.  

Vor diesem Hintergrund ist es geboten, das Interesse des Stadtrates am Erlass einer neuen Kappungsgrenzen-Verordnung für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden gegenüber der Sächsischen Staatsregierung zu artikulieren.  

Dazu erklärt LINKE-Fraktionsvorsitzender André Schollbach: "Bezahlbares Wohnen ist eine der wesentlichen sozialen Fragen unserer Zeit. Stadt und Staat müssen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und dafür Sorge tragen, dass für alle Mieterinnen und Mieter bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Den Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt mit deutlich steigenden Mieten muss Einhalt geboten werden."

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