Am Montag, dem 6. Oktober ging der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat ein Schreiben der Landesdirektion Sachsen zu, in welchem unter anderem Kritik zur durch den Stadtrat beschlossenen Einführung der Ortschaftsverfassung formuliert wurde. Wörtlich heißt es, es bestünden „Zweifel, ob die Einführung von Ortschaftsverfassungen für die Stadtbezirke einer kreisfreien überhaupt kommunalverfassungsrechtlich zulässig ist.“
Dazu erklärt Stadtrat Jens Matthis, Mitglied im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung:
„Das Schreiben der Landesdirektion löst bei mir nur Kopfschütteln aus. Es ist deutlich erkennbar, dass der Autor ein Gegner starker Stadtteilvertretungen ist. Die Argumentation wirkt sehr bemüht und zum Teil geradezu an den Haaren herbeigezogen.
Die Einführung der Ortschaftsverfassung ist in punkto Bürgerbeteiligung ein großer Schritt nach vorn. Dafür haben sich die Dresdner bei der Kommunalwahl entschieden. Es ist richtig, wenn die Einwohner Ansprechpartner vor Ort haben, die auch politisch etwas zu entscheiden haben. Die gewählte Stadtratsmehrheit wird sich auch von diesem CDU-Störmanöver nicht beeindrucken lassen, sondern einen vernünftigen Ausweg aufzeigen.“
Kategorien: Matthis, Pressemitteilung
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