Mietpreisbremse: Bautätigkeit in Dresden wird nicht gefährdet
Am 10.07.2014 beschloss der Dresdener Stadtrat auf Antrag der Fraktion DIE LINKE ein weiteres Mal, in Abstimmung mit dem Land Sachsen eine so genannte Mietpreisbremse für die wachsende Großstadt Dresden einzuführen.
Hierfür muss seitens der Stadtverwaltung anhand von Zahlen eindeutig dargelegt werden, dass Marktparameter gegeben sind, welche die Einführung enes solchen Rechtsinstruments sinnvoll erscheinen lassen. Nun meldet sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) zu Wort und prophezeit einen Rückgang der Bautätigkeit in Dresden.
Dazu erklärt Stadträtin Dr. Kris Kaufmann, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau:
"Dass bei Steffen Bieder vom BFW bereits dann die Alarmglocken klingeln, wenn eine Mietpreisbremse Mietpreissteigerungen im Bestand ohne jegliche Investitionen von 20 Prozent auf 15 Prozent deckelt, ist ein entlarvender Beleg dafür, mit welchen schwindelerregenden Mietpreissteigerungen die Mieterinnen und Mieter tatsächlich zu kämpfen haben. Auch nur der geringste Renditeverlust durch eine Mietpreisbremse ist der privaten Wohnungswirtschaft ein Dorn im Auge.
Warum sollte eine Stadt wie Dresden, die durch eine Diskrepanz aus Angebot und Nachfrage nach Wohnraum und kontinuierlich steigende Kaltmieten – sowohl im Bestand als auch bei Neuvermietung – gekennzeichnet ist, auf ihr Recht verzichten?
Warum sollte Dresden die geringen Gestaltungsmöglichkeiten ignorieren, die es für eine Kommune ohne eigenen Wohnraum sowieso schon gibt, wenn sie mit einer Mietpreisbremse etwas bewirken kann?
Keine Politesse würde an einem falschparkenden Fahrzeug, dessen Kennzeichen es als einen Gast dieser Stadt kennzeichnet, vorbeigehen ohne ein Knöllchen zu verteilen, weil man Angst hätte, man könne dem Tourismus schaden.
Oder anders ausgedrückt: Steffen Bieder ist als Geschäftsführer des BFW in der Pflicht, seiner starken Behauptung auch stichhaltige Beweise folgen zu lassen. Dies dürfte ihm schwer fallen.
Die Mietpreisbremse gilt nämlich nicht für Neuvermietungen, sondern für Bestandsmieten und ist ein Beitrag zum sozialen Ausgleich in unserer Stadt."
Kategorien: Stadtentwicklung und Bau, Kaufmann, Pressemitteilung
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