In den vergangenen Wochen kündigte eine sogenannte Investorin, die beabsichtigt, unterhalb der Leipziger Straße in Dresden mitten im Überflutungsgebiet Luxuswohnungen zu errichten, mehrfach an, einen Teil des Elberadwegs zu zerstören.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, André Schollbach:
„Wir lassen uns nicht erpressen. Eine Zerstörung des Elberadwegs wird nicht tatenlos hingenommen. Im Interesse des Allgemeinwohls werden wir unverzüglich prüfen, ob für die mit dem Elberadweg bebaute Fläche die Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts möglich ist. Alternativ kommt eine Enteignung dieses Bereichs gegen eine angemessene Entschädigung in Betracht."
Eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit lässt Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 GG ausdrücklich zu.
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Ich denke auch, das es ein Vorkaufsrecht eine gute Lösung ist, notfalls
auch Enteignung gegen Entschädigung. Das der Innenminister sich jetzt auch noch einmischt ist kontraproduktiv, man sollte meinen das Er gerade genug Baustellen hätte...