Oberbürgermeister Hilbert verletzte Sächsische Beflaggungsvorschriften durch eigenmächtige Ablehnung der CSD-Beflaggung
Die Ablehnung der CSD-Beflaggung bleibt ein Politikum. Hatte der Oberbürgermeister eine mündliche Anfrage der Stadträtin Pia Barkow, ebenfalls Fraktion DIE LINKE, noch damit beantwortet, dass wenn der Oberbürgermeister die CSD-Beflaggung zuließe, er vergleichbare Beflaggungen durch andere Organisationen (welche denn?) ebenso zulassen müsste, wird zwischenzeitlich wieder die alte Gebetsmühle bemüht und behauptet, dass Regelungen des Freistaates der Beflaggung entgegenstünden.
Pikant ist aber, was aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Stadtrates Norbert Engemaier hervorgeht: Die Stadt hat die Beflaggung des Rathauses bei der zuständigen Landesdirektion in der Vergangenheit überhaupt nicht beantragt, obwohl die Landesdirektion selbige in Leipzig, Chemnitz und Pirna zugelassen bzw. geduldet hat. Damit sind die Ablehnungsgründe des Oberbürgermeisters reine Fiktion. Schlimmer noch: Sein Handeln ist klar rechtswidrig.
Im Wortlaut der Sächsischen Beflaggungsordnung heißt es im Abschnitt III explizit: Wenn eine Beflaggung aus politischem oder möglicherweise politischem Anlass erfolgen soll, muss die Entscheidung der Staatskanzlei eingeholt werden. Das nicht getan zu haben und die CSD Beflaggung eigenmächtig untersagt zu haben, ist einzig Oberbürgermeister Hilberts Versäumnis, zeigt seine Unwilligkeit und ist in der Sache rechtswidrig.
Dazu Norbert Engemaier, Stadtrat der Fraktion DIE LINKE:
“Jede Ablehnung der Rathaus-Beflaggung mit der Flagge des Christopher-Street-Days untergräbt eine der wichtigsten Botschaften der weltweit stattfindenden CSD - dass Lesben, Schwule, Bi- und Transidente Menschen uneingeschränkt Teil unserer Gesellschaft sind. Nicht ohne Grund hieß das diesjährige Motto: “Warum nicht gleich?” In unzähligen Städten in Deutschland und weltweit wird das symbolisch durch CSD-Fahnen an öffentlichen Gebäuden unterstrichen.”
Kategorien: CSD, Engemaier, Pressemitteilung
Kommentare
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar