Presseinformation zum „Gutachten zur Anwendung des Versammlungsrechts in Dresden“ / Schollbach: „Zentrales Problem wurde nicht untersucht“
Zu dem am heutigen Tage durch die Dresdner Stadtverwaltung vorgestellten „Gutachten zur Anwendung des Versammlungsrechts in Dresden“ erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
„Im Wesentlichen wurden die Behördenbescheide lediglich nach Aktenlage geprüft und nicht mit den Anmeldern von Demonstrationen gesprochen, sondern nur mit Vertretern der Behörden. Die entscheidende Frage wurde gar nicht untersucht, weil sie nicht Gegenstand des Auftrags des von der Rathausspitze veranlassten Gutachtens war. Das zentrale Problem besteht in der unzureichenden Kontrolle und Durchsetzung von Auflagen, die in der Praxis dazu führen, dass Rechtsradikale bei ihren Aufmärschen in Dresden unbehelligt bleiben und weitgehende Freiheiten genießen. Der Umstand, dass Bescheide rechtmäßig erlassen werden, tritt in den Hintergrund, wenn gleichzeitig begrenzende Auflagen unkontrolliert bleiben, nicht durchgesetzt werden oder vor Ort auf der Straße entgegen den erlassenen Bescheiden eine Ungleichbehandlung von Nazi-Aufmärschen und zivilgesellschaftlichem Protest erfolgt. Diese Probleme wurden jedoch nicht betrachtet. In diesem Bereich muss angesetzt werden.“
Kategorien: Schollbach, Pressemitteilung, Sicherheit
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