Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tag (Aktenzeichen: 5 C 4/16) entschieden, dass die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Beherbergungssteuersatzung) vom 7. Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Oktober 2015 im Wesentlichen rechtmäßig ist.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
„Die Beherbergungssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Dresden. Damit leisten die Touristinnen und Touristen ihren Beitrag für die ihnen zur Verfügung stehende Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zu begrüßen. Nachdem die Erhebung von Beherbergungssteuern in der Vergangenheit bereits durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich für rechtmäßig erklärt wurde, war im vorliegenden Fall keine große Überraschung zu erwarten. Damit hat nun der jahrelange Feldzug der Hotellerie sein Ende gefunden. Deren destruktives Verhalten hat nicht etwa zur Abschaffung der Steuer geführt, sondern dazu, dass sie nun in weiteren Beherbergungsbetrieben zu erheben sein wird. Das nennt man Ironie der Geschichte.“
Kategorien: Schollbach, Pressemitteilung
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