In der Diskussion über das „Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass“ haben sich die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und SPD auf einen gemeinsamen Antrag (siehe Anlage) verständigt, der am morgigen Donnerstag im Stadtrat gestellt und beschlossen werden soll. Mit der gefundenen Lösung soll dauerhaft Klarheit und Verlässlichkeit zu dieser in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Thematik geschaffen werden.
Danach soll beginnend mit dem Jahr 2016 einmal jährlich im Monat Dezember an dem auf den 2. Advent fallenden Sonntag jeweils aus dem besonderen Anlass „Dresdner Striezelmarkt – Weihnachtsstadt Dresden“ in der Landeshauptstadt Dresden die Öffnung aller Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr zugelassen werden. Darüberhinausgehende Ausnahmen werden in dem Antrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Zulassung dieser Ladenöffnung wird allerdings unter den Vorbehalt der Rechtmäßigkeit gestellt. Dazu soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, ein externes Rechtsgutachten einzuholen. Gegenstand der rechtlichen Begutachtung wird sein, ob eine derartige Öffnung unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 – BVerwG 8 CN 2.14 – überhaupt zulässig ist.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, André Schollbach:
„Uns ist es wichtig, der weitgehenden Kommerzialisierung der Gesellschaft Einhalt zu gebieten und den Sonntag als Tag der Ruhe und Erholung zu erhalten. Weiterhin wollen wir mit unserem Antrag dauerhaft Klarheit schaffen.“
Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Christiane Filius-Jehne:
„Wir Grüne hätten uns auch gut zwei verkaufsoffene Sonntage vorstellen können, aber im Wege des Kompromisses sind wir froh über diese Lösung. Und es ist gut, wenn wir jetzt auch einmal Rechtssicherheit bekommen.“
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Christian Avenarius:
„Das ist ein sehr guter Kompromiss, der sowohl den Bedürfnissen des Handels und den geänderten Lebensgewohnheiten vieler Menschen als auch den Interessen der Beschäftigten und dem weiterhin geltenden Gebot der Sonntagsruhe ausreichend Rechnung trägt.“
Dateien: RGR-Ersetzungsantrag_Sonntagsoeffnung.pdf
Kategorien: Schollbach, Pressemitteilung
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