Die Landeshauptstadt Dresden hat im Jahr 2015 eine Beherbergungssteuer für private entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungseinrichtungen eingeführt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stellte im Jahr 2016 die Rechtmäßigkeit der Erhebung der Beherbergungssteuer fest. Nun teilte Oberbürgermeister Dirk Hilbert auf eine aktuelle schriftliche Anfrage (AF2165/18, siehe Anlage) des LINKE-Fraktionsvorsitzenden André Schollbach mit, in welcher Höhe die Landeshauptstadt Dresden im vergangenen Jahr 2017 Einnahmen mit der Erhebung der Beherbergungssteuer erzielte: 9,5 Mio. Euro. Die CDU-Fraktion fordert ungeachtet der weitreichenden finanzpolitischen Folgen die Abschaffung der Steuer.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
"Die Beherbergungssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Dresden. Damit leisten die Touristinnen und Touristen ihren Beitrag für die ihnen zur Verfügung stehende Infrastruktur. Gleichzeitig ist in unserer Stadt im Bereich des Tourismus erfreulicherweise eine positive Entwicklung zu verzeichnen.
In den kommenden Jahren wird die Stadt Dresden in erheblichem Umfang wichtige Investitionen zu finanzieren haben. Auch die Bewerbung als Kulturhauptstadt für das Jahr 2025 kostet einiges an Geld. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der CDU nach einer Abschaffung der ‚Bettensteuer’ und den damit verbundenen Einnahmeverlusten von jährlich über 9 Millionen Euro geradezu grotesk. Die CDU-Fraktion gebärdet sich finanzpolitisch wie eine Gruppe pubertierender Halbstarker."
Kategorien: Schollbach, Pressemitteilung
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