29. June 2016

Schollbach zu "Hafencity-Beschluss" des Verwaltungsgerichts Dresden

Foto: Max Kretzschmar

Das Verwaltungsgericht Dresden hat dem Eilantrag eines Arzneimittelunternehmens sowie der Eigentümerin seines Betriebsgrundstücks gegen die von der Landeshauptstadt Dresden erteilte Baugenehmigung für Bebauung eines Nachbargrundstücks im Zuge der Hafencity Dresden stattgegeben (Beschluss vom 28. Juni 2016, Az. 7 L 182/16).
 
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach: 
 
"Einmal mehr hält eine Entscheidung der Dresdner Stadtverwaltung gerichtlicher Überprüfung nicht stand. Was unter Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) seinen Anfang nahm, setzt sich unter Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) nahtlos fort - immer wieder müssen die Verwaltungsgerichte rechtswidrige Entscheidungen stoppen. Bei der Hafencity wollten und wollen einige Verantwortliche offenbar mit dem Kopf durch die Wand."

Kategorien: Schollbach, Pressemitteilung

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