Das Landgericht Dresden hat am 08. November 2016 die Klage der DresdenBau Projekt Marina City GmbH gegen die Landeshauptstadt Dresden (Aktenzeichen 5 O 1573/15) abgewiesen. Die DresdenBau Projekt Marina City GmbH hatte Schadenersatzansprüche gegen die Landeshauptstadt Dresden im Zusammenhang mit der von ihr vormals geplanten Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern zwischen Leipziger Straße und Elberadweg geltend gemacht.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
"Wir begrüßen es, dass die Immobilienspekulantin mit ihrem monatelangen Herumspektakeln keinen Erfolg hatte. Dieses Bauvorhaben hätte für den Hochwasserschutz erhebliche Nachteile gebracht. Deshalb war es richtig, den Interessen der Allgemeinheit den Vorrang vor den kommerziellen Interessen einer einzelnen Person zu geben."
Kategorien: Schollbach, Pressemitteilung
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