16. April 2020

Soziale Teilhabe: Leistungsempfänger können Kosten für einen Laptop für den pandemiebedingten Unterricht erstatten lassen

Die gegenwärtige Situation ist für Familien mit schulpflichtigen Kindern eine Herausforderung. In den Familien herrschen zum Teil sehr unterschiedliche Voraussetzungen für den Quarantäne-Unterricht. Nicht alle Eltern können ihren Kindern einen Laptop mitsamt Drucker oder Scanner kaufen, die für den Unterricht Zuhause notwendig sind.

Deshalb können sich Eltern, die Sozialleistungen empfangen oder anspruchsberechtigt sind, die Kosten eines Laptops und eines Multifunktionsgeräts (Drucker, Scanner) in der Höhe von bis zu 600 Euro vom Jobcenter erstatten lassen.

Dafür müssen die beiden angehängten Dokumente von den Eltern und der Schule ausgefüllt werden und beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden.

Das Sozial-Café "Tacheles" in Wuppertal hat ausführliche Informationen zu diesem Thema auf ihrer Seite.

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