27. April 2018

Tilo Wirtz zur abgewiesenen Klage des Bauprojekts Marina Garden: "Private Profitgier muss sich den Interessen der Allgemeinheit unterordnen"

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Millionenklage einer Projektentwicklerin gegen die Landeshauptstadt Dresden abgewiesen.

Stadtrat Tilo Wirtz (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau:

"Die Abweisung der Millionenklage erfüllt mich mit Genugtuung. Die Zwangsräumung des Freiraum Elbtal e.V., die Zerstörung des öffentlichen Elberadweges und die völlig überzogene Millionenklage zeigten, mit welcher aggressiven und skrupellosen Strategie wir es zu tun hatten. An uns Stadträten war es aber, standhaft zu bleiben und die kommunale Planungshoheit zu verteidigen. Denn private Profitgier muss sich den Interessen der Allgemeinheit unterordnen."

Trotzdem wirft das Urteil auch auf Seiten der Stadt Fragen auf. Denn die Stadtverwaltung hat ihre Amtspflicht durch die nicht fristgerechte Bescheidung einer Bauvoranfrage verletzt. Andererseits hätte ohne Bebauungsplan nach Ansicht des Gerichtes nie eine Baugenehmigung auf dem Grundstück erteilt werden dürfen.

"Offensichtlich werden in der Stadt großzügig Baugenehmigungen auf Grundstücken und für Bauvorhaben freihändig von den Ämtern erteilt, die ohne Bauleitplanung gar nicht erteilt werden dürften. Damit wird die Öffentlichkeit um ihr Recht auf Mitwirkung und Mitsprache gebracht. Das Eigenleben des Stadtplanungsamtes in dieser Hinsicht muss beendet werden und gehört auf den Prüfstand.", so Wirtz abschließend.

Kategorien: Pressemitteilung, Wirtz

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