Im Juli gab es ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen oder etwa in WGs leben, in die niedrigere Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 313 statt 391 EUR Stufe 1) als unzulässige Benachteiligung gewertet hat. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor und die Sozialämter sind durch das Bundesministerium (BMAS) gehalten, diese veränderte Rechtsprechung vorläufig nicht umzusetzen. Dies führt dazu, dass ohne Widerspruch oder gestellten Überprüfungsantrag jegliche Ansprüche für 2013 in einer Höhe von bis zu 900 EUR pro Person mit Beginn des kommenden Jahres verfallen.
Dazu erklärt LINKEN-Stadträtin Anja Apel, Mitglied im Behindertenbeirat:
"Dort, wo sie von staatlicher Seite verschwiegen werden, ist es an uns, die Betroffenen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. Da die Widersprüche gegen die in 2013 zu gering bemessenen Regelbedarfe bereits bis Ende diesen Jahres erfolgt sein müssen, um eine Verjährung zu verhindern, möchte ich hiermit jede und jeden dazu ermutigen, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen und gleichzeitig dazu aufrufen, Betroffene, die er oder sie kennt, schnellstmöglich zu informieren."
Kategorien: Apel, Pressemitteilung
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar