01. February 2018

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Waldschlößchenbrücke mehr als eineinhalb Jahre alt / Zeitplan und Kosten zur Mängelhebung noch immer völlig unklar

Am 15. Juli 2016 erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 – 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden für rechtswidrig. Seitdem sind mehr als eineinhalb Jahre vergangen. Doch an dem von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten rechtswidrigen Zustand hat sich bislang nichts geändert.

Dieser Umstand war Anlass für den Landtagsabgeordneten André Schollbach (39, DIE LINKE) eine Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung zu richten. Er wollte u. a. wissen, welche Maßnahmen bislang durch die Landesdirektion eingeleitet wurden, welcher Zeitplan verfolgt wird und in welcher Höhe Kosten entstehen, um die von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel zu beheben. Jetzt liegt die Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 30. Januar 2018 auf die Kleine Anfrage vor (Drucksache 6/11894 - siehe Anlage).

Hierin teilt die Staatsregierung u. a. das Folgende mit:
- "Die Landeshauptstadt Dresden wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 aufgefordert, zum Vorhaben Waldschlößchenbrücke eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und einen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen und diese Unterlagen der Landesdirektion Dresden vorzulegen. Dies ist bisher noch nicht geschehen."
- "Ein Zeitplan kann seriös erst nach Vorlage der Gutachten durch die Landeshauptstadt Dresden und dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens aufgestellt werden."
- Die Kosten zur Behebung der von dem Bundesverwaltungsgericht festgestellten Mängel können "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden".

 
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Dresdner Stadtrat, MdL André Schollbach:

"Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Juli 2016 geurteilt. Seitdem sind mehr als eineinhalb Jahre vergangen. Doch ein rechtmäßiger Zustand ist bislang noch immer nicht hergestellt worden. Der Respekt vor gerichtlichen Urteilen gebietet es, rechtswidrige Zustände unverzüglich abzustellen und die dafür erforderlichen Maßnahmen mit der gebotenen Intensität umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass bis heute weder ein Zeitplan noch die Kosten zur Behebung der höchstrichterlich festgestellten Mängel benannt werden können. Ich erwarte, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch die Landesdirektion ihrer jeweiligen Verantwortung in angemessener Zeit nachkommen."

Kategorien: Pressemitteilung, Schollbach

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