Im Dezember 2016 wollte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) per Eilvorlage einen Grundsatzbeschluss des Dresdner Stadtrates zur jährlichen Durchführung des „Ski-Weltcups“ ab 2018 herbeiführen. Für dieses Event mit tonnenweise Kunstschnee an den Dresdner Elbwiesen wollte er im Schweinsgalopp 300.000 Euro an Steuergeldern aus der Stadtkasse bereitstellen lassen. Dazu missachtete er sogar die für den Stadtrat und dessen Ausschüsse geltende Frist von sechs Tagen für die Übersendung der Tagesordnung sowie der für die Beratung erforderlichen Unterlagen. Den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften übersandte er sowohl die o. g. Vorlage als auch die Erweiterung der Tagesordnung unter Verletzung der in der Sächsischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrates festgelegten Frist.
LINKE-Stadtrat Norbert Engemaier wollte dieses rechtswidrige Vorgehen nicht hinnehmen und rügte zu Beginn der Ausschusssitzung ausdrücklich die nichtordnungsgemäß erfolgte Ladung, wurde damit jedoch durch den damaligen Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann (CDU) abgebügelt. Engemaier setzte sich gegen dieses rechtswidrige Vorgehen und die Missachtung geltender Rechtsnormen zur Wehr – er erhob vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen Oberbürgermeister Hilbert. Am 26. März 2019 fand die mündliche Verhandlung vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden statt. In dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (Aktenzeichen 7 K 1159/17), das den Beteiligten jetzt zugegangen ist, wurde der Klage Engemaiers in vollem Umfang stattgegeben.
Das Gericht stellte fest, dass Stadtrat Norbert Engemaier durch Oberbürgermeister Dirk Hilbert in seinen Rechten verletzt wurde, indem dieser ihm zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 12. Dezember 2016 die Mitteilung über die Erweiterung der Tagesordnung und die V1479/16 weniger als 6 Tage vor dem Sitzungstermin übersandte.
In der Begründung des Urteils führt das Gericht in aller Deutlichkeit aus:
„Die vom Gesetzgeber ausdrücklich befürworteten Vorberatungen in den Fällen, in denen wie hier eine Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten ist, bedürfen ebenso wie Gemeinderatssitzungen einer angemessenen Vorbereitungszeit, um ihrem Sinn und Zweck gerecht werden zu können.
„Ausgehend hiervon ist die in § 3 GO Stadtrat vorgesehene Frist von sechs vollen Kalendertagen bei der Ladung des Klägers zur Behandlung der Vorlage V1479/16 in der Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften am 12. Dezember 2016 nicht eingehalten worden. [...] Es ist auch weder allgemein noch im zur Entscheidung gestellten Fall von einer kürzeren Frist als ‚angemessen’ auszugehen.“
„Es ist auch nicht ersichtlich, dass in Bezug auf die Vorlage V1479/16 ein die Nichteinhaltung der Frist rechtfertigender Eilfall vorgelegen hat.“
„Unter diesen Umständen erschließt sich nicht, dass die Vorlage so dringend war, dass sie keines weiteren Aufschubs bedurfte.“
„Die Rechtsverletzung des Klägers ist schließlich weder durch die Abstimmung des Ausschusses noch durch die nachfolgende Beschlussfassung im Stadtrat geheilt worden.“
Dazu erklärt Stadtrat Norbert Engemaier (DIE LINKE):
„Öffentliches Geld ist nicht dafür bestimmt, um es für Kunstschnee am Elbufer zu verpulvern. Dass sich der Oberbürgermeister sogar über Recht und Gesetz hinwegsetzte um dieses Event durch den Stadtrat zu peitschen, ist nicht bloß schlechter Stil, sondern beschädigt das Ansehen unserer Stadt. Bemerkenswert ist zudem, dass neben CDU, FDP und AfD sogar Teile der GRÜNEN dieses Vorgehen von Herrn Hilbert nicht nur unwidersprochen hinnahmen, sondern sogar für den ‚Ski-Weltcup’ mit Kunstschnee am Elbufer stimmten.“
Dazu erklärt Rechtsanwalt André Schollbach, der das Urteil erstritten hat:
„Um den „Ski-Weltcup“ mit Kunstschnee an den Dresdner Elbwiesen durchzusetzen und aus öffentlichen Kassen zu finanzieren, wurde selbst vor der Verletzung von Recht und Gesetz nicht Halt gemacht.“
Kategorien: Pressemitteilung, Schollbach
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