Verwaltung lässt Mieterinnen und Mieter am ausgestreckten Arm verhungern: Beschluss des Stadtrats zur Mietpreisbegrenzung wird nicht umgesetzt
Im vergangenen Jahr fasste der Dresdner Stadtrat auf Antrag der LINKEN den Beschluss, dass sich Oberbürgermeisterin Helma Orosz beim Sächsischen Innenministerium für den Erlass einer Verordnung zur Begrenzung der Kappungsgrenzen bei Mietpreissteigerungen auf 15 Prozent einsetzen solle.
Hierfür muss seitens der Stadtverwaltung anhand von Zahlen eindeutig dargelegt werden, dass Marktparameter gegeben sind, welche die Einführung eines solchen Rechtsinstruments sinnvoll erscheinen lassen.
Nachfragen im Ausschuss für Soziales und Wohnen, wann die Stadt einen Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Begrenzung der Kappungsgrenzen stellen würde, beantwortete Sozialbürgermeister Martin Seidel damit, dass erst der Dresdner Mietspiegel vorliegen müsste und die Verwaltung zudem nun auch noch mit der Verordnung der neuen Richtlinie für die Kosten der Unterkunft für Harzt IV- Beziehende beschäftigt sei. Beide Dokumente - Richtlinie und Mietspiegel - liegen seit Dezember 2014 vor.
Das Problem: Eine Anfrage der Landtagsfraktionen von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Januar 2015 beim Sächsischen Innenministerium ergab, dass bis heute keine einzige sächsische Kommune einen derartigen Antrag gestellt hat, auch nicht die Stadt Dresden.
Dazu erklärt LINKEN-Stadtrat Hans-Jürgen Muskulus, Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen:
„Die Verwaltung lässt sich Zeit damit, einen wichtigen Schritt zur Deckelung der Mieten zu gehen - Zeit, die Mieterinnen und Mieter nicht haben. Ich erwarte, dass sich Oberbürgermeisterin Helma Orosz nun umgehend mit einem Antrag beim Sächsischen Innenministerium für den Erlass einer Verordnung zur Mietpreisbegrenzung einsetzt. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation für Dresdner Mieterinnen und Mieter mit galoppierenden Mieten ist diese Verzögerungstaktik der Oberbürgermeisterin nicht länger hinnehmbar."
Kategorien: Pressemitteilung, Muskulus
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