Wider die Geländerhysterie – Presseberichte zu Sicherheitsproblemen beim Geländer der Albertbrücke sachlich falsch
Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet („Große Lücken klaffen am Albertbrücken-Geländer“), seien die Abstände im oberen Teil des Geländers angeblich zu groß, da sie den Abstand von 12 Zentimetern hinsichtlich der Kindersicherheit überschreiten.
Diese Information ist sachlich falsch. Denn oberhalb der für Fußgänger relevanten Geländerhöhe lassen die für den Brückenbau maßgeblichen Standards in den Richtzeichnungen auch größere Stababstände zu, sofern das Geländer insgesamt wie im vorliegenden Fall höher als 1,20 Meter ist. Diese Geländervariante ist in der geltenden Richtzeichnung Gel 4 – Stand Dezember 2011 ausdrücklich dargestellt (Anlage).
Die weiterhin von der Sächsischen Zeitung monierte Unterschreitung von Profilabmessungen ist ebenfalls vertretbar, sofern das Geländer nicht dem Rückhalt von abirrenden Kraftfahrzeugen dienen muss, was in der Regel bei hohen Bordkanten und Regelgeschwindigkeiten bis 50 Kilometer pro Stunde innerstädtisch auch nicht notwendig ist. An die Stelle der genormten Profile mit Sicherheitsseil treten dann statisch für 0,8 kN/m bemessene Profile in Abfanghöhe in Kombination mit Geländerfüllungen, die dem sogenannten Pendelschlagversuch standhalten müssen.
Stadtrat Tilo Wirtz (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:
„Es ist nachvollziehbar, dass das Geländer gestalterisch Spielraum nach oben hat. Hinsichtlich der Sicherheit ist seine Auslegung allerdings plausibel, es ist ausreichend kindersicher und weist auch eine für den Radverkehr ausreichende Höhe auf. Ich appelliere hier an die Presse, die Berichterstattung zu versachlichen und Fehlinformationen der Vergangenheit richtig zu stellen.“
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) und die Richtzeichnungen (Riz) werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben. Abweichungen davon sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, sofern die Funktionalität nicht beeinträchtigt ist oder durch eine alternative Lösung nachweislich gleichwertig erreicht wird. Die in der Presse monierten „Lücken“ weichen allerdings von den Vorgaben nicht einmal ab.
Dateien: Richtzeichnung_BastRizGel4a.pdf
Kategorien: Wirtz, Pressemitteilung
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