10. September 2018

Zum geplanten Hochhaus Florian Geyer Straße: Planprüfungen vorlegen und Optionen ausloten

Beim geplanten Hochhaus Florian-Geyer-Straße war im Wettbewerb das letzte Wort noch nicht gesprochen worden. Zwar gab es gute Gründe, den Entwurf mit dem Hochhaus zu favorisieren, allerdings wurde auch eine niedrige Bebauung mit zwei Baukörpern als zweiter Platz gekürt.

Für das Hochhaus sprach, dass ein erheblicher Teil des Grundstückes als Grünanlage gestaltet werden konnte, während bei einer Wohnbebauung in die Fläche naturgemäß weniger Platz für Freianlagen bleibt. Außerdem konnten die Stellplätze zu ebener Erde unter der Bebauung nachgewiesen werden, damit wurde äußerst effizient mit den knappen Flächen umgegangen. Allerdings steht bis heute die Prüfung aus, ob das Hochhaus überhaupt so genehmigungsfähig ist. Denn der Abstand zum direkt gegenüberliegenden Bestandshochhaus sollte erst noch geprüft werden. Diese Aufgabe wurde im Wettbewerb mitgegeben.

Die häufig als Zweiter- oder Dreiergruppen in den 1970er und 1980er Jahren errichteten Hochhäuser wurden diagonal versetzt angeordnet, damit sie sich nicht Licht und Sicht nehmen. Das fällt bei der Ergänzung eines weiteren Hochhauses in der Bestandsgruppe nun schwer.

Stadtrat Tilo Wirtz (DIE LINKE):

"In der Tat ist die schon einmal im Wettbewerbsverfahren geänderte Lage des Hochhauskörpers konfliktträchtig. Derzeit steht allerdings noch in Frage, ob der Entwurf überhaupt genehmigungsfähig ist. Da es einen Plan B gibt, nämlich den Wettbewerbszweitplatzierten zu realisieren, besteht kein Anlass, hier den städtischen sozialen Wohnungsbau in Gänze in Frage zu stellen. Denn der ist dringend notwendig."

Eine weitere Option ist, den Grundriss des Siegerentwurfes zu planen und auf den Hochpunkt zu verzichten. Außerdem müssen die Baukosten auf 2.200 Euro/m² gedeckelt werden, um förderfähig zu sein. Bei einem Hochhaus auch eine Herausforderung, die noch zu bewältigen wäre.

Kategorien: Pressemitteilung, Wirtz

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